Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschriften
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
gesetzliche Vertreter
Sterbetag und -ort
Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Links & Onlinedienste
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