Förderung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule, Antrag


Leistungsbeschreibung


Energieeinsparung, die Förderung erneuerbarer Energie, sowie die Einsparung von CO2-Emmissionen aber auch der allgemeine Klimaschutz sind die Ziele, die sich die Gemeinde Moormerland gesetzt hat.

Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit einer Steigerung der Kosten für Strom- und Stromnebenabgaben.

Die Gemeinde Moormerland hat für 2023 insgesamt 30.000 € an Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Balkonkraftwerken bereitgestellt und eine entsprechende Richtlinie für die Förderung von sog. Balkonkraftwerken beschlossen. Es ist ein kleiner Beitrag, um die Energiewende zu unterstützen und Privathaushalte zu entlasten. Es wird ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150,00 € gewährt.

 

Wie können Sie an der Förderung teilnehmen?

Um an unserem Förderprogramm für Balkonkraftwerke teilzunehmen zu können, ist er erforderlich sich beim Serviceportal der Gemeinde Moormerland zu registrieren.

1. Förderrunde:

Hier können Sie dann in der Zeit vom 28. August 2023 ab 10 Uhr bis zum 04. September 2023 um 10 Uhr einen Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Bewilligung des Zuschusses ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen dürfen. Bereits erworbene Balkonkraftwerke werden nicht bezuschusst.

Hinweis: Falls mehr Anträge gestellt werden als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird per Los entschieden.

2. Förderrunde:

Nach dem ersten Förderzeitraum im September 2023 stehen noch Mittel zur Verfügung. Die Gemeinde Moormerland startet nun einen 2. Förderaufruf.

Hier können Sie dann in der Zeit vom 18. Oktober 2023 ab 10 Uhr bis zum 25. Oktober 2023 um 10 Uhr einen Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Bewilligung des Zuschusses ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen dürfen. Bereits erworbene Balkonkraftwerke werden nicht bezuschusst.

Hinweis: Falls mehr Anträge gestellt werden als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird per Los entschieden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die unten aufgeführten Unterlagen müssen nach Genehmigung des Antrages eingereicht werden.

Erst nach vollständigem Eingang dieser Unterlagen wird der Förderbetrag ausgezahlt. Diese geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 31.12.2023 bei der Gemeinde Moormerland eingegangen sein, damit eine Förderauszahlung erfolgen kann.

  • Kaufbeleg
  • Foto der installierten Anlage
  • Nachweis der EU-Zertifizierung des Modulwechselrichters
  • Nachweis der Inbetriebnahme im Zusammenhang mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Nachweis der Anzeige beim Netzbetreiber
  • Einverständniserklärung des Eigentümers/ der Eigentümerin (wenn antragstellende Person NICHT Gebäudeeigentümer/-in)
  • Negativbescheinigung zur "Förderung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule" durch den Landkreis Leer

Welche Fristen muss ich beachten?


1. Förderrunde:

Anträge die Außerhalb des Zeitraumes 28. August 2023 ab 10 Uhr bis zum 04. September 2023 um 10 Uhr eingehen können nicht berücksichtigt werden.

 

2. Förderrunde:

Anträge die Außerhalb des Zeitraumes 18. Oktober 2023 ab 10 Uhr bis zum 25. Oktober 2023 um 10 Uhr eingehen können nicht berücksichtigt werden.

Kontaktpersonen


  • SachbearbeiterIn Frau Cristal
  • SachbearbeiterIn Frau Eilers